Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bestellung:
Die Bestellung erfolgt unmittelbar beim Hersteller.
Nach der Bestätigung der Zaunaufteilung und Eingang der Anzahlung, erfolgt die
Produktionsfreigabe im Werk. Wird nur ein Schiebetor bestellt, genügt anstelle
einer Zeichnung ein Laufrichtungsvordruck. Bei Bestellung von Zweiflügeltoren,
Pforten, Pfosten sowie Klein- oder Ersatzteilen, wird keine Zeichnung erstellt.
Die Zaunaufteilung soll dem Käufer als Informationsmaterial über jeweilige
Zaunanlage dienen. Es werden Höhe, Breite, und optische Darstellung (Bogenverlauf)
angegeben. Mit der Bestellung einer Anlage bei der Plattform Zaunzwerg
vertreten durch W. Ritta e. K., erlaubt uns der Kunde die Registrierung in der
Firmenreferenzliste.
Zahlungsbedingungen:
Mit der Bestellung ohne
Montage wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes (brutto) fällig.
Der Restbetrag für das Material, muss bei Bekanntgabe der Lieferung überwiesen
werden.
Bei Bestellungen mit
Montage wird eine Anzahlung in Höhe von
30 % des Auftragswertes (brutto) fällig. Der Restbetrag, bis auf 10% der
Montagekosten, muss bei Bekanntgabe der Lieferung überwiesen werden. Die restlichen
Montagekosten müssen bei Übergabe (durch den Monteur / Montageleiter) erfolgen
bzw. nachgewiesen werden. Ohne Zahlungsnachweis kann die Ware nicht entladen
werden. Bei Auswahl „Vorkasse- Ich zahle den gesamten Betrag“ erhalten Sie ab
einem Auftragswert von 1.301,00 Euro 1% Skonto. Wir akzeptieren Vorkasse und
Online-Überweisung. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises, einschließlich aller Nebenforderungen, unser Eigentum. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt bei Mängeln oder einer Reklamation, mit
eigenen Ansprüchen gegenüber den Zahlungsansprüchen von der Plattform Zaunzwerg
vertreten durch W. Ritta e. K. aufzurechnen, soweit diese nicht von der
Plattform Zaunzwerg vertreten durch W. Ritta e. K. anerkannt wurden. Berechtigte
Reklamationen werden nach vollständiger Zahlung bearbeitet.
Lieferung / Annahmeverzug:
Die Lieferung erfolgt 8 bis max. 14 Wochen nach
Eingang der Anzahlung bzw. ab Bestätigung der letzten Werkszeichnung. Für
die Muster Home Inklusive, Home Exclusiv und Sonderbestellungen, kann die
Lieferung sogar bis zu 14 Wochen dauern. Wird die bestellte Ware- aus welchen
Gründen auch immer- nicht abgenommen (Annahmeverzug), fallen ab der fünfzehnten
Kalenderwoche ab Bestellung (wenn nicht anders vertraglich vereinbart)
wöchentliche Lagergebühren in Höhe von 98,- € brutto an! Drei bis vier Tage vor
der Lieferung wird der Kunde über das Datum und die voraussichtliche Uhrzeit
der Lieferung informiert. Ein festgelegter Liefertermin kann durch höhere
Gewalt bis zu max. 7 Werktagen verschoben werden. Der Kunde wird davon umgehend
in Kenntnis gesetzt. Die Lieferung erfolgt zur angegebenen Lieferadresse des
Kunden. Die gelieferten Waren werden mit Unterstützung des LKW-Fahrers entladen
und bis maximal 10 Meter auf das Grundstück der genannten Lieferadresse
verbracht. Der Lieferant und die Plattform Zaunzwerg vertreten durch W. Ritta
e. K., übernehmen nach der Entladung keine Haftung bei Diebstahl. Bei der
Lieferung von Privatschiebetoren hat der Auftraggeber Helfer in ausreichender
Menge bereit zu stellen, um den Entladevorgang zu unterstützen. Das Material
ist sofort auf Vollzähligkeit und offensichtliche Transportschäden zu prüfen.
Im Fall, dass das Material unvollständig ist oder einen Transportschaden
aufweist, ist dies schriftlich vom Fahrer und Empfänger auf dem Lieferschein zu
vermerken und innerhalb 24 Stunden, bei verdeckten Schäden, innerhalb 48
Stunden nach Lieferung bei uns per Mail zu melden. Eine spätere Reklamation ist
ausgeschlossen.
Montage:
Bei Montagebeginn stellt der Kunde einen
Stromanschluss unentgeltlich zu Verfügung. Die Montage einer Toranlage ist für
normale Bodenverhältnisse, ohne Betonreste, alte Fundamente, Findlinge etc.
berechnet (Bodengruppen 2 bis 4 nach DIN 18 196). Bei der Eco-Montage wird das
Tor auf das bauseits erstellte Fundament aufgesetzt. Die Anlage wird
provisorisch fixiert und justiert. Im Anschluss erfolgt eine Testfahrt. Die
Eco-Montage ist keine Fertigmontage. Voraussetzung für die Eco-Montage, ist ein
fertiges Fundament inkl. Fundamentanker, nach Fundamentplan zum Liefertag. Wir
bieten keine Montagen bei einzelnen Pforten oder Zaunfeldern an. Die
Eco-Montage bezieht sich nur auf Schiebetore.
Fertigstellung und Übergabe:
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei dieser Übergabe
anwesend zu sein, da die Bedienung vom Montagemitarbeiter erklärt wird und
eventuelle Beanstandungen geltend gemacht werden können. Sollte der
Auftraggeber diesen Termin nicht wahrnehmen können, muss ein individueller
Termin vereinbart werden, welcher als Zusatzleistung gilt. Der Auftraggeber hat
ansonsten die Möglichkeit, alle wichtigen Informationen aus der Anleitung zu
entnehmen. Bei berechtigten Mängeln und Beanstandungen, steht uns das Recht zu,
den beanstandeten Gegenstand (auch mehrmals) nachzubessern, Ersatz zu liefern
oder zur Gutschrift zurückzunehmen. Optische Mängel werden nach DIN Norm
beurteilt, wonach alle Mängel mit unbewaffnetem Auge aus 3 Meter Entfernung
bewertet werden.
Betriebsferien:
Die Plattform Zaunzwerg vertreten durch W. Ritta e.
K., hat in den Ferien des jeweils laufenden Jahres Betriebsferien. Davon betroffen
sind die Abteilungen der Logistik (Lieferungen) und der Montage. Während der
Betriebsferien kann es zu Verzögerungen in der Lieferabfolge sowie den
Montagetermin kommen. Diese sind wie Feiertage in der Berechnung der
aufgeführten Lieferzeiten nicht zu berücksichtigen und können sich um diese
entsprechend verlängern. Der Verkauf und dessen Beratung sowie der
Service steht weiterhin zur Verfügung.
Herstellergarantie:
Die Herstellergarantie auf alle elektrischen und mechanischen
Bauteile des Produktes und den Aufbau durch die Plattform Zaunzwerg vertreten
durch W. Ritta e. K., beträgt 2-5 Jahre(als Premium Garantie* (siehe DIN
EN 13241-1.) Premium Garantie muss schriftlich im Auftrag bestätigt sein. Die
Herstellergarantie auf Rostbeständigkeit der Firma Wisniowski LTD auf
feuerverzinkte Privatsysteme beträgt 2 Jahre, auf feuerverzinkte und
pulverbeschichtete Privat-Systeme 10 Jahre. Drehflügeltore, Gitterpaneele und
Pfeiler) 10 Jahre. Für den sicheren Betrieb der elektrischen Toranlagen ist der
Betreiber verantwortlich! Um dies sicher zu stellen, sind in regelmäßigen
Abständen (mind. 1 x jährlich) Prüfungen und Wartungen durch einen Sachkundigen
vorzunehmen. Werden vorgegebene Wartungsintervalle nicht eingehalten, erlischt
für den Betreiber jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Fachhändler oder
Hersteller. Bei Beanstandungen oder evtl. Qualitätszweifeln vom Auftraggeber,
kann auf dessen Kosten ein Sachverständiger für Stahl, Schlosserei und
Schmiedetechnik bestellt werden. Dieser überprüft bei Bedarf die Qualitätsnormen
und erlaubte Toleranzen. Die Firma Wisniowski arbeitet mit den höchsten
Qualitätsnormen und Siegeln des Qualitätszertifikates ISO 9001. Die Plattform
Zaunzwerg vertreten durch W. Ritta e. K. versichert, dass die von uns
vertriebenen Toranlagen den europäischen Normen wie folgt gerecht werden:
Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen nach PN-EN ISO 13920 - BH
Längenmaße, Winkel, Form und Lage nach PN – EN 22768 – 1- c. Zinkschichten nach
PN – EN ISO 1461. Anstrich nach den „Technischen Forderungen für
Qualitätszeichen QUALICOAT für Farben Lacke und Pulverschichten” Alle Tore
entsprechen der neuen Produktnorm und sind nach DIN EN 13241-1
Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001 hergestellt. Bei
Bestellungen von verschiedenen Zaunanlagen von verschiedenen Herstellern, Mix
Zaunanlagen von der Serie Modern Zaun und AW Wisniowski -kann es zu Farblichen
Abweichungen in RAL Beschichtung kommen-keine 100 % Übereinstimmungen der
Farben.
Bewertungen, Beschreibungen, Öffentliche
Meinung:
Die Plattform Zaunzwerg vertreten durch W. Ritta e. K.
weist ausdrücklich darauf hin, dass wir uns jegliche öffentliche
Meinungsäußerung, egal ob positiv oder negativ, auf öffentlichen Portalen
verbieten. Unsachliche Werturteile und unwahre Tatsachenbehauptungen können das
allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen. Dieses ist
grundrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG geschützt.
Darüber hinaus können Bewertungen das Recht des Betroffenen am eingerichteten
und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzen. Dieses umfasst unter anderem den
Kundenstamm eines Unternehmens und ist durch § 823 Abs. 1 BGB geschützt.
Rufschädigende Bewertungen können den Gewerbebetrieb des Betroffenen
empfindlich schädigen, so dass auch hier Ansprüche des Betroffenen bestehen können.
Neben dem Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung kann auch ein
Schadensersatzanspruch gegen den Bewertenden bestehen, welcher sich bei der
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2
BGB i. V. m. §§ 185 ff StGB ergibt. Der Geschäftspartner akzeptiert die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Geschäftsgebaren in diesem Sinne.
Sollte dieses Verletzt werden, können Vertragsstrafen bis zu 5000,- € verhängt
und eine Klage auf Schadensersatz gestellt werden.
Torproduktnorm DIN EN 13241-1
Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb der
Toranlage verantwortlich. Deshalb ist in regelmäßigen Abständen (je nach
Nutzungshäufigkeit und Einsatzgebiet, jedoch mindestens einmal jährlich) eine
Prüfung und Wartung durch einen Sachkundigen vorzunehmen (Inspektion), sonst
erlischt der Anspruch auf die Gewährleistung. Für jedes elektrisch betriebene
Tor empfiehlt die Plattform Zaunzwerg vertreten durch W. Ritta e. K., ein
Sicherheitspaket bestehend aus 5 Druckleisten und zwei Paar Lichtschranken. Bei
Verzicht auf verschiedene Sicherheitskomponenten, liegt die Verantwortung bei
dem Besteller selbst. Bei Toranlagen die meist aus Kostengründen nicht mit dem
vollen Sicherheitspaket ausgestattet sind, übernehmen die Kunden selbst die
Verantwortung bei der Inbetriebnahme (auch wenn die Plattform Zaunzwerg
vertreten durch W. Ritta e. K. das Tor montiert hat).
Internet-Bestellung:
Wird Ware im Internet über unseren Shop bestellt, geht
der Kunde einen rechtsgültigen Vertrag ein sobald er nach Überprüfung seiner
Daten den Button „Kostenpflichtig bestellen“ betätigt. Eine Auftragsbestätigung
wird automatisch generiert und dem Kunden per E-Mail zugeschickt. Die
Bestellung erfolgt unmittelbar beim Hersteller (siehe Absatz Angebot). Nach dem
Eingang der Anzahlung erfolgt die Produktionsfreigabe im Werk.
Änderung, Kündigung, Storno eines
Auftrages:
Änderungen laut Kundenwunsch, nach Auftragserteilung
(ausgenommen Änderung auf Grund eines Aufmaßes), werden mit einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 € (inkl. MwSt.) berechnet und gesondert
in Rechnung gestellt. Da es sich bei den Produkten von der Plattform
Zaunzwerg vertreten durch W. Ritta e. K. um keine Standardwaren handelt, gibt
es kein Widerrufsrecht vom Vertrag. Alle bestellten Waren werden speziell nach
Maß, Farbe, Laufrichtung und Ausstattung also auf „Kundenwunsch“ angefertigt
und passen folglich auch in kein anderes Grundstück! Bei Nichtabnahme der Ware
wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten
Warenwertes festgelegt. Bei Rückerstattungen, auf Grund von Überzahlung
oder Fehlüberweisung, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € (inkl.
MwSt.) berechnet.
Streitbeilegung:
Die Plattform Zaunzwerg vertreten durch W. Ritta e.
K., ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB)
teilzunehmen. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die Sie unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Gerichtsstandklausel nach § 38 Abs. 1
ZPO
Ist der Vertragspartner von der
Plattform Zaunzwerg vertreten durch W. Ritta e. k. Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so
ist 15834 Rangsdorf Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis.